AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ID: Industrial Dynamics GmbH ​ Gültig ab 12.10.2022

 

  1. Geltung der Bedingungen ​ 1.1. Unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen erfolgen aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen; dies gilt auch in laufender Geschäftsbeziehung, auch wenn nicht in der laufenden Korrespondenz darauf Bezug genommen wird. ​ Einkaufsbedingungen des Käufers oder sonstige abweichende Vereinbarungen gelten nur dann, wenn wir sie schriftlich bestätigen. ​ 1.2. Bezugnahmen oder Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. ​

  2. Angebot und Vertragsabschluss ​ 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und können daher bis zum Eingang der schriftlichen Annahmeerklärung des Käufers z. ​ B. durch eine Bestellung oder, falls nicht zuvor eine Annahmeerklärung erfolgt, bis zur Auslieferung des Liefergegenstandes von uns jederzeit widerrufen werden. ​ 2.2. Bestellungen des Käufers (Angebote im rechtlichen Sinn) werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere Auslieferung der Liefergegenstände rechtsverbindlich. ​ Der Käufer ist an seine Bestellung/sein Angebot 14 Tage gebunden. ​ Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung bei uns. ​ Während dieser 14-Tages-Frist sind wir berechtigt, den Abschluss dieses Vertrages abzulehnen. ​ Erfolgt während dieser Frist unsererseits keine Ablehnung oder wird vor dieser Frist die Ware ausgeliefert, so kommt der Vertrag ausnahmsweise auch ohne unsere Auftragsbestätigung zustande. ​ 2.3. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben über Gewichte, Maße, Fassungsvermögen, Preise, Leistungen verstehen sich als beispielhafte Darstellungen. ​ Wenn diese Angaben eine vertragliche Beschaffenheit darstellen sollen, bedarf dies der ausdrücklichen Vereinbarung. ​ Ansonsten richten sich die vertraglich geschuldeten Eigenschaften unserer Produkte ausschließlich nach unserer Produktspezifikation. ​ Einseitig vom Käufer geäußerte Vorstellungen bleiben außer Betracht. ​

  3. Umfang der Lieferung ​ 3.1. Für den Umfang der Lieferungen sind unsere Angaben in der Auftragsbestätigung, soweit keine Auftragsbestätigung vorliegt, die Angaben in unserem Angebot, maßgeblich. ​ 3.2. Der Käufer übernimmt für die Richtigkeit der von ihm zu liefernden Unterlagen wie Zeichnungen, Lehren, Muster und dergleichen die volle Verantwortung. ​ Sämtliche Angaben über Abmessungen und dergleichen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. ​ 3.3. Muster werden nur gegen Berechnung geliefert. ​

  4. Preise 4.1. Unsere Preise gelten ab Werk zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, Zusätzliche Kosten für Verpackung, Transport, Versicherung, Zoll, Produktzertifizierung für das Vertriebsgebiet etc. werden in Rechnung gestellt. ​ Dies gilt auch bei vereinbarten Teillieferungen und Eilsendungen. ​ 4.1.1. Bei Leistungen innerhalb der Europäischen Union hat der Kunde zum Nachweis seiner Befreiung von der Umsatzsteuer seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer rechtzeitig vor dem vertraglich vereinbarten Liefertermin mitzuteilen. ​ Im Falle des Unterbleibens der rechtzeitigen und vollständigen Mitteilung behalten wir uns die Berechnung der jeweils geltenden Umsatzsteuer vor. ​4.1.2. Bei Leistungen außerhalb der Europäischen Union sind wir berechtigt, die gesetzliche Umsatzsteuer nachzuberechnen, wenn uns der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach jeweiligem Versand einen Ausfuhrnachweis zuschickt. ​ 4.2. Den in unserem Angebot/Auftragsbestätigung genannten Preisen liegt die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe/Auftragsbestätigung bestehende Kalkulation zugrunde. ​ Tritt drei Monate nach Vertragsabschluss eine wesentliche Änderung der Rohstoffpreise – mindestens 10 % – ein, so sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise um den anteiligen Mehraufwand zu erhöhen. ​ Der Käufer erhält hiervon Nachricht. 4.3. Der Mindestbestellwert beträgt 75 Euro. ​ 4.4. Kostenvoranschläge sind nur in Schriftform bindend. ​

  5. Lieferzeit, Verzug, pauschaler Schadenersatz ​ 5.1. Als Lieferzeit gilt der in unserer Auftragsbestätigung schriftlich festgelegte Termin. ​ Stellt der Käufer die von ihm zu beschaffenden Unterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung oder kommt er seinen einzelvertraglichen Verpflichtungen (z. ​ B. Vorkasse, Fristwahrung für die Freigabe der Genehmigungszeichnung etc.) nicht nach, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend um diesen Zeitraum der Verzögerung. ​ 5.2. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder wir die Liefergegenstände zur Auslieferung bereitgestellt und dem Käufer die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. ​ 5.3. Soweit dem Käufer wegen einer Verzögerung ein Schaden entsteht, so ist der Schadensersatz begrenzt für jede volle Woche der Verzögerung 0,5 %, im Ganzen jedoch höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der verzögert ist. ​ Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt uns vorbehalten. ​ Ausdrücklich ausgeschlossen sind auch etwaige Folgeschäden. ​ Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. ​

  6. Höhere Gewalt/Selbstbelieferungsvorbehalt 6.1. Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung nach Vertragsabschluss durch den Eintritt von unvorhersehbaren, ungewöhnlichen Umständen gehindert sind, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, insbesondere Betriebsstörungen, behördliche Sanktionen und Eingriffe, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, so verlängert sich – soweit diese Umstände zu Verzögerungen führen – die Lieferfrist in angemessenem Umfang. ​ Wird durch diese Umstände die Lieferung unmöglich, so sind wir von der Lieferverpflichtung frei. ​ 6.2. Im Falle von Streik und Aussperrung verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang, soweit diese Ereignisse zu Verzögerungen führen. ​ Wird die Lieferung unmöglich, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung frei. ​ 6.3. Weisen wir nach, dass wir trotz sorgfältiger Auswahl unserer Zulieferanten und trotz Abschluss der erforderlichen Verträge zu angemessenen Konditionen von unseren Zulieferanten nicht rechtzeitig beliefert werden, so verlängert sich die Lieferfrist um den Zeitraum der Verzögerung, der durch die nicht rechtzeitige Belieferung durch die Zulieferanten verursacht wurde. ​ Im Falle der Unmöglichkeit der Belieferung durch die Zulieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. ​